
Lizenzbestimmungen
Sie möchten unsere Softwareprodukte lizenzieren? Bitte lesen Sie diese Lizenz- und Nutzungsbestimmung sorgfältig durch, bevor Sie die Software erwerben und auf Ihrem Computer installieren und einsetzen.
Durch die Verwendung der Software erklären Sie Ihr ausdrückliches Einverständnis mit den folgenden Lizenzbestimmungen. Diese Lizenzbedingungen gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der Offerte. Die Lizenzbedingungen werden durch Vornahme der Installierung und Nutzung unserer Produkte vollumfänglich akzeptiert. Sollten Sie den nachfolgenden Bestimmungen nicht zustimmen, so unterlassen Sie bitte die Installation und/oder Nutzung.
1. Vertragsgegenstand, Geltungsbereich
bsd blue screen development gmbh räumt dem Anwender das nicht ausschliessliche Recht ein, die erworbene Software im Sinne der Produktbeschreibung und zu den Bedingungen dieses Lizenzvertrages zu nutzen. Im Übrigen verbleiben alle Rechte an der Software und der Dokumentation vollumfänglich bei bsd blue screen development gmbh.
2. Urheberrecht
Die Software ist nach den Bestimmungen über den Schutz von Computerprogrammen urheberrechtlich geschützt. Das Urheberrecht umfasst insbesondere jeglichen Code, die Datenbank, die Dokumentation, das Erscheinungsbild, der Aufbau, Struktur und Organisation der Programmdateien, den Programmnamen, Logos und andere Darstellungsformen innerhalb der Software. Alle aus dem Urheberrecht resultierenden Rechte stehen vollumfänglich bsd zu. Die Urheberrechte umfassen ebenfalls alle Erweiterungen oder Anpassungen die durch bsd vorgenommen wurden.
bsd blue screen development gmbh ist berechtigt, diesen Lizenzvertrag bei Missachtung der Lizenzbedingungen durch den Anwender aus wichtigem Grund zu kündigen. Mit Zugang der Kündigung erlöschen sämtliche Nutzungsrechte des Anwenders. Die Software ist zurückzugeben und alle vorhandenen Softwarekopien sind zu vernichten.
3. Nutzungsrechte
Der Anwender ist mit Zahlung des Lizenzpreises berechtigt, die Software als Einplatzversion auf einem einzigen Personal- Computer sowie für einen einzigen Nutzer zu installieren. Bei Erwerb einer Mehrplatz- Lizenz gilt das Nutzungsrecht für die vereinbarte Anzahl von gleichzeitigen Zugriffen, das heisst für die vereinbarte Anzahl von Clients, die gleichzeitig mit der Software arbeiten ("Concurrent"). Eine über den vereinbarten Umfang hinausgehende zeitgleiche Nutzung der Software ist unzulässig. Der Anwender verpflichtet sich, die Software nur für eigene Zwecke zu nutzen und sie Dritten weder unentgeltlich noch entgeltlich zu überlassen. Der Einsatz der Software auf einem Server und/oder über das Internet ist nur erlaubt, wenn sichergestellt ist, dass eine zeitgleiche Nutzung von mehr als der vereinbarten Anzahl von Clients ausgeschlossen ist.
Der Anwender darf die Software auf der Festplatte speichern und im Rahmen der aus der Leistungsbeschreibung ersichtlichen bestimmungsgemässen Ausführung der Anwendung vervielfältigen. Er ist weiter berechtigt, notwendige Sicherungskopien zu erstellen. Hat der Anwender eine Lizenz für eine Einplatzversion erworben, dienen die Originaldatenträger oder die gelieferte Installationsdatei als Sicherungskopie. Der Anwender ist nicht berechtigt Kopien der Software zu erstellen, sofern die Kopien nicht zu Datensicherungszwecken erfolgen und nur zu diesem Zwecke eingesetzt werden.
Der Anwender ist nicht berechtigt, die Software zu übersetzen, zu bearbeiten, zu dekompilieren, zu reverse-engineeren oder zu disassemblieren. Benötigt der Anwender Informationen, die zur Herstellung der Interoperabilität der Software mit unabhängig geschaffenen anderen Computerprogrammen unerlässlich sind, hat er eine dahingehende Anfrage schriftlich an bsd blue screen development gmbh zu richten, sofern nicht solche Veränderungen schon gemäss der Produktinformationen oder mitgelieferter Daten gestattet sind. bsd blue screen development gmbh behält sich vor, die erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen oder zu verweigern.
Der Anwender ist nicht berechtigt, selbst oder durch Dritte Änderungen oder Eingriffe an der Software vorzunehmen, auch nicht, um mögliche Programmfehler zu beseitigen.
Der Anwender ist nicht berechtigt persönliche Produkte-Keys, Seriennummern, Aktivierungscodes und/ oder Passwörter für die Software an Dritte weiterzugeben.
Die Vermietung der Software, die Erteilung von Unterlizenzen, sowie die Nutzung der Software innerhalb eines Application Service Provider (ASP) darf nur nach ausdrücklicher Zustimmung durch bsd blue screen development gmbh erfolgen.
4. Software-Mängel
bsd garantiert während drei Monaten nach Erbringung der Dienstleistung die kostenlose Behebung von fehlerhaft erbrachten Leistungen. Unter einer fehlerhaften Leistung wird eine Funktion verstanden, die nicht der Spezifikation / Abmachung entspricht und nicht zum zu erwartenden Resultat führt.
Bei Erweiterungen oder Änderungen am System welche nicht von bsd vorgenommen werden, entfällt jeglicher Garantieanspruch für das gesammte Produkt.
Darüber hinausgehende Ansprüche des Lizenznehmers, insbesondere Schadenersatzansprüche einschliesslich entgangenem Gewinn oder wegen sonstiger Vermögensschäden des Lizenznehmers sind ausgeschlossen.
5. Haftung des Lizenzgebers
Die vertragsgegenständliche Software ist für eine Vielzahl von Anwendungsmöglichkeiten konzipiert worden und kann nicht jeden denkbaren Anwendungsfall in allen Einzelheiten berücksichtigen. bsd blue screen development gmbh haftet lediglich dafür, dass die Software mit der Leistungsbeschreibung übereinstimmt.
Gegenstand der Gewährleistung ist die Software ausschliesslich in der von bsd blue screen development gmbh ausgelieferten Version. Fehler an der Software, die auf nachträgliche Eingriffe des Anwenders oder Dritter zurückzuführen sind, sind ebenso wenig Gegenstand der Gewährleistung wie Fehler am Betriebssystem des Anwenders oder Drittprodukten. Der Anwender hat keinen Anspruch auf Vornahme von Programmerweiterungen oder Programmänderungen - auch dann nicht, wenn diese aufgrund gesetzlicher Änderungen notwendig werden.
Offensichtliche Mängel hat der Anwender unverzüglich, spätestens jedoch zwei Wochen nach Lieferung anzuzeigen. Sonstige Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Die Anzeige hat schriftlich zu erfolgen. Ihr ist eine nachvollziehbare Beschreibung des Mangels beizufügen. Für nicht rechtzeitig angezeigte Mängel entfällt die Gewährleistung.
Der Anwender ist für die regelmässige Sicherung und Wartung seiner individuellen Daten verantwortlich. bsd blue screen development gmbh weist darauf hin, dass eine Datensicherung insbesondere im Schadensfall erforderlich ist, damit bsd blue screen development gmbh eine Problemanalyse oder Instandstellung vornehmen kann.
bsd blue screen development gmbh ist nach eigener Wahl berechtigt, Mängel durch Beseitigung oder durch Lieferung mangelfreier Ware zu beheben. bsd blue screen development gmbh ist berechtigt, Mängel durch Überlassung eines neuen Releases zu beheben oder Änderungen an dem Produkt oder der Installation durchzuführen, die aufgrund von Mängeln erforderlich werden, soweit dadurch die vertragsgegenständliche Leistung nicht mehr als nur unerheblich verändert wird.
Der Anwender hat bsd blue screen development gmbh bei der Lokalisierung eines Mangels in exakter Weise, beispielsweise durch zur Verfügung stellen von Beispielen, Screenshoots, Ausdrucken oder Systembeschreibungen zu unterstützen.
Die Haftung des Lizenzgebers im Falle einer vertragswidrigen Nutzung durch den Lizenznehmer wird ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen ist jegliche Haftung von bsd für Schäden, die auf nicht ordnungs- bzw. bestimmungsgemäss Verwendung der Vertragsgegenstände oder deren Teile zurückzuführen sind oder auf andere Weise vom Kunden oder einem Dritten selbst verschuldet sind.
6. Sonstiges
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich. Es gilt Schweizerisches Recht. Der Lizenzgeber kann den Lizenznehmer auch an dessen Sitz gerichtlich in Anspruch nehmen.
Der Lizenznehmer darf - vorbehaltlich abweichender Bestimmungen in dieses Software-Lizenzvertrages - einzelne Rechte aus diesem Vertrag sowie den Vertrag im Ganzen nicht auf Dritte übertragen, es sei denn der Lizenzgeber erteilt hierzu ausdrücklich seine schriftliche Zustimmung. Der Lizenzgeber wird die Zustimmung erteilen, wenn berechtigte Belange des Lizenznehmers an der Übertragung von Rechten die Interessen des Lizenzgebers überwiegen.
Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen dieses Software-Lizenzvertrages bedürfen der Textform. Gleiches gilt für die Aufhebung der Textformklausel.
Erweisen sich einzelne Bestimmungen des Vertrags als ungültig oder rechtswidrig, so wird die Gültigkeit des Vertrags davon nicht berührt. Die betreffende Bestimmung soll in diesem Fall durch eine wirksame, wirtschaftlich möglichst gleichwertige Bestimmung ersetzt werden. Änderungen des Vertrages bedürfen immer der schriftlichen Form.
